05.01.2022

Erbe Immobilie - worauf Sie achten müssen

Erbe Immobilie

Auch wenn die Hintergründe des Erbens einer Immobilie mit Trauer behaftet sind, so kann damit trotzdem was Schönes einhergehen. In diesem Zusammenhang ist es jedoch unumgänglich, dass Sie sich um gewisse Aspekte kümmern müssen.

Welche das sind, und was sie genau beachten müssen das erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

1. Erbschaft einer Immobilie immer annehmen?

2. Erbgemeinschaft

3. Erbschein

4. Erbschaftssteuer

    4.1. Muss ich die Erbschaftssteuer immer zahlen?

5. Welche Möglichkeiten habe ich, mit der geerbten Immobilie umzugehen?

    5.1. Eigennutzung

    5.2. Vermieten

    5.3. Verkauf

Erbschaft einer Immobilie immer annehmen?

Auch wenn die meisten Menschen intuitiv das Erbe in Form von einer Immobilie annehmen würden – was auch sehr gut nachvollziehbar ist – sollten Sie es sich in manchen Fällen jedoch zweimal überlegen.

Denn denken Sie immer daran, dass mit dem Erben einer Immobilie auch Verpflichtungen einhergehen können wie zum Beispiel die Tilgung bestehender Schulden. Ist die Immobilie nicht vollständig abbezahlt oder sogar überschuldet und Sie werden durch die Annahme des Erbes neuer Eigentümer/in, müssen Sie diese Verbindlichkeiten übernehmen. 

Um diese Sachen in Erfahrung zu bringen, sollten Sie unbedingt einen Blick ins Grundbuch werfen, wozu Sie als Erbe/Erbin auch das Recht haben. 

Bei bestehenden Grundschulden, Hypotheken oder notwendigen und aufwendigen Sanierungsarbeiten, sollte Sie sich über Ihre finanziellen Gegebenheiten im Klaren sein. 

Übersteigen diese Kosten ihre finanziellen Möglichkeiten, sollte Sie das Erbe vielleicht lieber ausschlagen. Dabei gilt es aber die Ausschlagungsfrist eines Erbes von sechs Wochen zu beachten! 

Wichtig bei der Überlegung ein Erbe anzunehmen oder abzulehnen ist auch die Tatsache, ob Sie Alleinerbe/Alleinerbin sind oder nicht.


erbe immobilie

Erbgemeinschaft

Für den Fall, dass Sie kein/e Alleinerbe/Alleinerbin sind und der Nachlass mit weiteren Erben geteilt wird, etabliert sich eine sogenannte Erbgemeinschaft. So können sie fortan nicht allein über das Schicksal der Immobilie verfügen, sondern es wird i. d. R. die Übereinkunft aller Miterbender benötigt. 

Jeder Miterbe verfügt also über seinen Erbanteil als Ganzes, nicht aber über einen einzelnen Gegenstand des Nachlasses.

Wenn Sie nun die Immobilie als Erbgemeinschaft nicht zusammen verwalten möchten bzw. können, dann können Sie die Immobilie gemeinsam verkaufen, sollte es zu einer einheitlichen Übereinstimmung kommen.

Sollte es nicht zu einer Übereinstimmung kommen, kann die Erbgemeinschaft durch eine Erbauseinandersetzung beendet werden und es folgt für gewöhnlich eine offizielle Nachlassteilung – diese würde im letzten Schritt in Form einer Teilungsversteigerung einhergehen.

Erbschein 

Sollten Sie sich nach Abwägen aller eventuellen Vor- und Nachteile dafür entscheiden, das Erbe (in diesem Fall die Immobilie) anzunehmen, dann müssen Sie einen Erbschein beantragen. Damit wird das Erbe automatisch angenommen. Der Erbschein kennzeichnet Sie als rechtmäßige/n Erbe/Erbin, ohne diesen ist keine Verfügung über die Immobilie möglich. Bei einer Erbgemeinschaft besteht die Möglichkeit einen gemeinsamen Erbschein oder einen Teilerbschein (beinhaltet den jeweiligen Erbanteil der einzelnen Miterben) zu beantragen. Bitte denken Sie ebenfalls bei Annahme des Erbes daran, dass Sie ggf. eine Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Erbschaftssteuer

Diese Steuerart fällt bei Eigentumsübernahme an, jedoch hat jeder Erbe einen Freibetrag. Dieser ist abhängig von dem Verwandtschaftsgrad. Sie sind dazu verpflichtet, dem Finanzamt eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten anzugeben. So haben beispielsweise Ehegatten und Lebenspartner den höchsten Freibetrag in Höhe von  500.000€.

Muss ich die Erbschaftssteuer immer zahlen?

Es gibt natürlich auch Ausnahmen, bei denen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie eine vom Erblasser/in genutzte Immobilie erben und diese dann daraufhin selbst bewohnen.

Welche Möglichkeiten habe ich, mit der geerbten Immobilie umzugehen?

1. Eigennutzung

Haben Sie eine Immobilie geerbt und es gibt keine bestehenden Mietverhältnisse, können Sie die Immobilie selbst nutzen. Dafür sollten Sie sich der anfälligen Kosten (Umzug, ggf. Sanierung, eigene Wohnsituation) bewusst sein.

2. Vermietung

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit Ihre Immobilie zu vermieten. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, haben Sie zwar eine zusätzliche regelmäßige Einnahmequelle, müssen sich aber auch um die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie kümmern. Das macht vor allem Sinn, wenn die Einnahmen der Miete eine hohe Rendite bringen. Sie müssen aber ebenfalls bedenken, dass im Zuge der Instandhaltung und Verwaltung hohe Kosten auf Sie zu kommen können (zum Beispiel energetische Sanierungsarbeiten).

3. Verkauf

Die letzte Option beinhaltet den Verkauf der Immobilie. Dafür sollten Sie zunächst den Verkehrswert der Immobilie bestimmen und sich darüber im Klaren sein, dass ein Immobilienverkauf sehr zeitaufwendig sein kann. Des Weiteren sollten Sie sich darüber informieren, ob eine Spekulationssteuer gezahlt werden muss. Dafür sollten Sie sich im besten Fall einen Immobilienmakler zur Seite holen. Wir von Steiger Immobilien helfen Ihnen gerne beim Immobilienverkauf.

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