Erbschaftssteuer
Diese Steuerart fällt bei Eigentumsübernahme an, jedoch hat jeder Erbe einen Freibetrag. Dieser ist abhängig von dem Verwandtschaftsgrad. Sie sind dazu verpflichtet, dem Finanzamt eine Erbschaft innerhalb von drei Monaten anzugeben. So haben beispielsweise Ehegatten und Lebenspartner den höchsten Freibetrag in Höhe von 500.000€.
Muss ich die Erbschaftssteuer immer zahlen?
Es gibt natürlich auch Ausnahmen, bei denen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie eine vom Erblasser/in genutzte Immobilie erben und diese dann daraufhin selbst bewohnen.
Welche Möglichkeiten habe ich, mit der geerbten Immobilie umzugehen?
1. Eigennutzung
Haben Sie eine Immobilie geerbt und es gibt keine bestehenden Mietverhältnisse, können Sie die Immobilie selbst nutzen. Dafür sollten Sie sich der anfälligen Kosten (Umzug, ggf. Sanierung, eigene Wohnsituation) bewusst sein.
2. Vermietung
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit Ihre Immobilie zu vermieten. Wenn Sie sich für diese Option entscheiden, haben Sie zwar eine zusätzliche regelmäßige Einnahmequelle, müssen sich aber auch um die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie kümmern. Das macht vor allem Sinn, wenn die Einnahmen der Miete eine hohe Rendite bringen. Sie müssen aber ebenfalls bedenken, dass im Zuge der Instandhaltung und Verwaltung hohe Kosten auf Sie zu kommen können (zum Beispiel energetische Sanierungsarbeiten).
3. Verkauf
Die letzte Option beinhaltet den Verkauf der Immobilie. Dafür sollten Sie zunächst den Verkehrswert der Immobilie bestimmen und sich darüber im Klaren sein, dass ein Immobilienverkauf sehr zeitaufwendig sein kann. Des Weiteren sollten Sie sich darüber informieren, ob eine Spekulationssteuer gezahlt werden muss. Dafür sollten Sie sich im besten Fall einen Immobilienmakler zur Seite holen. Wir von Steiger Immobilien helfen Ihnen gerne beim Immobilienverkauf.