KEINE STEUER- ODER RECHTSBERATUNG

Unsere Beratung ist keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) und jede mündlich oder schriftlich beschriebene Lösung, dient lediglich zur ausführlichen Darstellung der unternehmerischen Möglichkeiten inkl. Chancen & Risiken.

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird auf mathematischer Grundlage und unter Berücksichtigung von baulichen Aspekten der Gesamtenergiebedarf der Immobilie berechnet. Die Werte im Bedarfsausweis ermöglichen einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien, da sie unabhängig vom individuellen Energieverbrauch der Bewohner gewonnen werden. Auch hier unterschiedet man zwischen Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf. Ersteres gibt die Energiemenge an, die fürs bspw. Heizen und die Aufbereitung für Warmwasser verbraucht wird und letzteres wie viel Energie für die Erzeugung des Endenergiebedarfs benötigt wird.

Energieausweis: Welcher wird für meine Immobilie benötigt?

Es ist kein Geheimnis, dass man beim Hausverkauf einen Energieausweis benötigt. Ausnahme hierbei bilden Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen. Der Energieausweis zählt zu den relevantesten Dokumenten, jedoch gibt es verschiedene Typen des Nachweises, die je nach Immobilie variieren können. Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig.

Grundlegend liefert der Energieausweis – ähnlich wie ein Steckbrief – Informationen über die energetische Qualität der Immobilie. Durch den Energieausweis werden die energetische Konstellation und die energetischen Eigenschaften des Objektes verständlich veranschaulicht und ermöglicht einen Kostenvergleich, da er auch über die durchschnittlichen Energiekosten informiert. So kann man an der Bedarfs- bzw. Verbrauchsskala die Effizienzklasse seiner Immobilie ablesen, A+ stellt hierbei die beste Energieeffizienz dar und H weist auf die schlechteste hin. 

Von der Ausstellung des Energieausweises sind seit Oktober 2007 auch alle Wohnungseigentümer/innen. Dieser muss dann auf Verlangen von Mieter/in oder Kaufinteressenten vorgelegt werden.

Wie schon erwähnt gibt es unterschiedliche Arten des Energieausweises. Man unterscheidet zwischen dem verbrauchsorientierten Energieausweis und dem, bedarfsorientierten Energieausweis.

Verbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis ist wesentlich weniger aussagekräftig als der Energiebedarfsausweis, da dieser nur den tatsächlichen Energieverbrauch (durch Heizung und Warmwasser) aufweist.

Um diesen Wert zu bestimmten, werden die Verbrauchsdaten von mindestens den letzten drei Jahren mit einbezogen. Es wird zwischen Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch differenziert. Ersteres beschreibt den tatsächlichen Energieverbrauch der Immobilienbewohner/innen, dadurch kann der Kennwert stark variieren. Letzteres beschreibt den Endenergieverbrauch unter Berücksichtigung des niedrigsten Wertes der Versorgung aus erneuerbaren Energien und des höchsten für Versorgung mit Heizöl und die Gewinnung elektrischer Energie.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis:

  • Mehrfamilienhaus mit 1-4 Wohneinheiten + Bauantrag vor 01.11.1977 + erfüllte      Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
  • Mehrfamilienhaus mit 1-4 Wohneinheiten + Bauantrag nach 01.11.1977
  •  Mehrfamilienhaus mit 5 und mehr Wohneinheiten


Bedarfsausweis

  •  Neubauten
  • Mehrfamilienhaus mit 1-4 Wohneinheiten + Bauantrag vor 01.11.1977 + nicht erfüllte Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977

Merke:

Für gewerblich genutzte Gebäude, Verwaltungs-, Büro-, Einkaufsgebäude & Co. Wird ein Energieausweis für Nichtwohngebäude benötigt.

Wir von Steiger-Immobilien übernehmen gerne die Ausstellung ihres Energieausweises.

Welcher Energieausweis für welche Immobilie?

energiesausweis