Es ist kein Geheimnis, dass man beim Hausverkauf einen Energieausweis benötigt. Ausnahme hierbei bilden Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen. Der Energieausweis zählt zu den relevantesten Dokumenten, jedoch gibt es verschiedene Typen des Nachweises, die je nach Immobilie variieren können. Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig.
Grundlegend liefert der Energieausweis – ähnlich wie ein Steckbrief – Informationen über die energetische Qualität der Immobilie. Durch den Energieausweis werden die energetische Konstellation und die energetischen Eigenschaften des Objektes verständlich veranschaulicht und ermöglicht einen Kostenvergleich, da er auch über die durchschnittlichen Energiekosten informiert. So kann man an der Bedarfs- bzw. Verbrauchsskala die Effizienzklasse seiner Immobilie ablesen, A+ stellt hierbei die beste Energieeffizienz dar und H weist auf die schlechteste hin.
Von der Ausstellung des Energieausweises sind seit Oktober 2007 auch alle Wohnungseigentümer/innen. Dieser muss dann auf Verlangen von Mieter/in oder Kaufinteressenten vorgelegt werden.
Wie schon erwähnt gibt es unterschiedliche Arten des Energieausweises. Man unterscheidet zwischen dem verbrauchsorientierten Energieausweis und dem, bedarfsorientierten Energieausweis.