Einflussfaktor Spekulationssteuer
Zudem sollten sie die Spekulationssteuer nicht außer Acht lassen. Diese wird fällig, wenn zwischen Kauf- und Verkaufsdatum weniger als 10 Jahre liegen. Sie wird auch fällig, wenn Sie die Immobilie in den letzten drei Jahren (inklusive Verkaufsjahr) nicht selbst bewohnt haben, Ihre Immobilie einem Betriebsvermögen zugehörig ist oder wenn mehr als drei Objekte in den letzten 5 Jahren von Ihnen verkauft wurden. Wird aufgrund einer dieser Aspekte für Sie die Spekulationssteuer fällig, bemisst diese sich am Gewinn des Immobilienverkaufs und dem individuellen Einkommenssteuersatz.