Bock auf mehr Taschengeld?
Ja ich hab Bock auf mehr Taschengeld
Sie bemerken, dass Nachbarn von Ihnen, Freunde oder Bekannte ihr Haus verkaufen oder eine Wohnung vermieten wollen?
Dann wenden Sie sich mit den entsprechenden Insider-Informationen an uns. Kommt es zum Auftrag und anschließendem Verkauf oder Vermietung des Objektes, erhalten Sie als Tippgeber eine Provision.
Provisionsbeispiel: Auf Basis Ihres Tipps verkaufen wir ein Haus für 200.000 Euro. Wir erhalten dafür eine Courtage in Höhe von etwa 4 Prozent, sprich 8.000,00 Euro. Von dieser Courtage erhalten Sie wiederum 10 Prozent, womit Ihre Tippgeberprovision bei 800,00 Euro liegen würde.
Falls Sie Kenntnis davon haben, dass jemanden aus Ihrem Umkreis (Verwandte, Freunde, Bekannte etc.), der/die den Verkauf oder die Vermietung seines bzw. ihres Immobilienobjektes anstrebt – Handeln Sie sofort. Nutzen Sie unser Kontaktformular und übermitteln Sie uns, die Ihnen bekannten Fakten über die Immobilie. Besonders relevant sind an der Stelle die Besitzer der Immobilie, die Lage und Ihre eigenen Kontaktinformationen. Bitte versuchen Sie uns möglichst präzise und umfangreich zu informieren. Wir melden uns dann bei Ihnen!
Bitte beachten Sie, dass wir nur Objekte in Betracht ziehen können, die wir noch nicht in unsere Kartei aufgenommen haben. Des Weiteren ist zu vermerken: Sollte ein anderer Tippgeber uns bereits auf die von Ihnen benannte Immobilie aufmerksam gemacht haben, gilt das Objekt natürlich nicht mehr. Wir nehmen sofort Kontakt zu Ihnen auf, wenn all unsere Prämissen erfüllt sind. Wir bitten darum, die Immobilienbesitzer im Vorfeld nach der Zustimmung zur Weitergabe und Verarbeitung ihrer/seiner Kontaktangaben zu fragen. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch unsere Kontaktaufnahme anmelden.
Eine Kopie Ihrer Datenübermittlung wird Ihnen bei Nutzung unseres Kontaktformulars automatisch zugesandt. Sollten Sie uns auf anderem Wege kontaktieren z.B. über einen Brief oder eine E-Mail, werden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen.
Grundsätzlich unterliegen Provisionen für gelegentliche Vermittlungen oder Tippgeber-Zahlungen gemäß § 22 Nummer 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht auf Seiten des Empfängers. Es sei denn, die Einkünfte belaufen sich im Jahr unterhalb der Freigrenze von 256 Euro, in diesem Fall bleiben sie steuerfrei (BFH-Urteil vom 21.9.2004, Az. IX R 13/02). Zur Sicherstellung einer korrekten Steuerabwicklung empfehlen wir, einen Fachmann wie einen Steuerberater oder die Finanzverwaltung zu konsultieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Personen wie z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater sind von der Tippgeber-Prämie exkludiert, da eine Annahme aus standesrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist.
Dennoch bereiten uns brauchbare Hinweise aus diesem Personenkreis genauso viel Freude.
KEINE STEUER- ODER RECHTSBERATUNG
Unsere Information ist keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) und jede mündlich oder schriftlich beschriebene Lösung, dient lediglich zur ausführlichen Darstellung der Möglichkeiten inkl. Chancen & Risiken. Es wird immer empfohlen einen Steuerberater oder die Finanzverwaltung zu konsultieren.
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