24.01.2023

Wohnen im Alter – Umziehen oder bleiben?

Im Alter ändert sich vieles. Unter Umständen auch die Ansprüche und Bedürfnisse fürs Wohnen. Für viele stellt sich dann auch die Frage, ob sie weiter in ihrer bisherigen Wohnung wohnen wollen bzw. können oder ob sie nach einer neuen Wohnmöglichkeit suchen sollten oder gar müssen. Wir wollen in diesem Artikel einmal beleuchten, welche möglichen Alternativen fürs Wohnen im Alter gemeinhin denkbar und möglich sind und mit welchem Kostenaufwand man dafür rechnen muss.

Wann ist ein Wohnungswechsel im Alter überlegenswert oder sogar angezeigt?
Schauen wir uns zunächst einmal an, unter welchen Rahmenbedingungen es mit der bisherigen Wohnung schwierig werden und ein Umzug eine Alternative bieten könnte.
Im Alter Umziehen – manchmal einfach die bessere Lösung

Ein Umzug im Alter könnte grundsätzlich angezeigt sein,

  • wenn die Immobilie, die sie bis jetzt bewohnen, einfach nicht mehr Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.
  • wenn die Wohnung für Sie zu groß ist oder es für Sie schwierig oder zu teuer ist, Haus oder Garten weiter ausreichend zu bewirtschaften
  • wenn es für Sie in der Wohnung zu viele Barrieren gibt, mit denen Sie im Alter wahrscheinlich nicht mehr gut zurechtkommen und Sie die Wohnräume nicht mehr richtig ohne fremde Hilfe nutzen können. Es gibt womöglich zu viele oder zu steile Treppen, Stufen zwischen den Wohnräumen etc. Oder Ihre Wohnung befindet sich im 5. Stock und es gibt keinen Aufzug.
  •  wenn sich Ihre bisherige Wohnumgebung nicht für das Wohnen im Alter eignet, wie ungeeignete Infrastruktur, fehlende leicht erreichbare Einkaufsmöglichkeiten etc.
  • wenn Familienmitglieder oder Freunde weiter weg wohnen, keine Einkäufe für Sie erledigen oder Sie bei Bedarf zu einem Arzt bringen können
  • wenn Ihre Wohnumgebung zu wenig Abwechslung oder keine angemessenen Freizeitmöglichkeiten bietet
  • wenn sich größere gesundheitliche Probleme ankündigen, evtl. Pflegebedürftigkeit, für die eine ambulante Pflege vor Ort nicht mehr ausreicht
  • oder wenn Sie in der glücklichen Lage sind und über genügend Kapital verfügen, mit dem Sie sich ein Haus oder eine Wohnung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen fürs Alter zulegen können


 
Im Alter in der angestammten Wohnung bleiben? Maßnahmen und Finanzierung
Für viele Senioren stellt sich die Frage nach einem Umzug im Alter überhaupt nicht. Das Haus, das sie bisher bewohnt haben, bietet alles, was sie sich auch im Alter wünschen oder die bisherige Wohnstatt ist zumindest akzeptabel fürs Wohnen im Alter. Wenn es dazu auch keine finanziellen Einschränkungen gibt, ist alles bestens und es gibt auch keinen Anlass sich groß Gedanken darüber zu machen.

Für andere ist die Sache aber vielleicht nicht ganz so klar oder Probleme mit der Wohnung sind mit zunehmendem Alter bereits absehbar. Oder es steht die gewichtige Frage im Raum, wie der Verbleib in der bisherigen Wohnung weiterhin finanziert werden soll. Widmen uns dieser Frage zuerst und schauen uns die Möglichkeiten hierzu an.
 
Im eigenen Haus oder in der Wohnung bleiben – Finanzierungsmöglichkeiten
Gerade im Alter wird es für viele etwas enger in puncto Finanzen. Der Besitz eines Hauses befreit nicht nur von Kosten wie etwa einer Miete, es sind auf der anderen Seite auch immer Kosten zu begleichen und wenn im Alter dann noch weitere Kosten, wie z. B. Pflege dazukommen, stellt sich die Frage, woher das Geld dafür kommen soll. Wer keine hohen Rücklagen hat oder über eine hohe Rente oder Pension verfügen kann, hat unter Umständen Probleme mit der Finanzierung.

Wenn Sie ein eigenes Haus haben und auch bei erhöhtem Finanzbedarf weiter wie gewohnt in Ihrem Haus wohnen bleiben möchten, gibt es nun mehrere Strategien, die Sie verfolgen können. Zum einen können Sie versuchen, die Kosten, die die Immobilie verursacht, zu vermindern, so dass sie dauerhaft z. B. mit Ihren Einnahmen aus Ihrer Rente zurechtkommen. Zum anderen gibt es natürlich Wege, den Wert Ihrer Immobilie einzusetzen ohne sie direkt zu verkaufen, sondern diese weiter wie bisher zu nutzen.

Nießbrauchrecht/Wohnrecht
Wer ein Wohnrecht für eine Immobilie besitzt, kann in der Immobilie wohnen, ohne Miete zu zahlen. Bei einem Nießbrauchrecht behält man sogar zusätzlich das Recht, die Immobilie weiter wirtschaftlich zu nutzen, z. B. sie selbst weiter zu vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Beide Varianten werden beispielsweise immer wieder von Eltern genutzt, um ihre Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Kinder zu übertragen, aber weiter selbst darin zu wohnen. Damit senken sich nicht nur mögliche Erbschaftssteuern für die Kinder, sondern es lassen sich unter Umständen auch vorteilhaftere Umstände für ein weiteres Bewohnen der Wohnung im Alter schaffen. Natürlich ist für eine solche Übertragung ein gutes Vertrauensverhältnis zu den Kindern nötig, denn danach ist man nicht mehr Eigentümer der Immobilie.

Es gibt mehrere Varianten für ein Wohn- bzw. Nießbrauchrecht. Diese können z. B. zeitlich begrenzt oder lebenslang eingeräumt werden. Die Rechte können in einem schuldrechtlichen Vertrag festgeschrieben oder im Grundbuch eingetragen werden. Ist ein Wohn- bzw. Nießbrauchrecht nur schuldrechtlich beurkundet, müssen die Eltern aus der Immobilie ausziehen, sollten die Kinder diese verkaufen. Ist das Recht im Grundbuch eingetragen, bleibt es auch bei einem Verkauf erhalten. Lebenslange Wohn- oder Nießbrauchrechte lassen sich auch wieder aufheben, sofern alle Vertragspartner damit übereinstimmen.

Worin liegt der mögliche Vorteil in Bezug auf das Wohnen im Alter?
Sowohl beim Nießbrauch- als auch beim Wohnrecht tragen Sie zwar die Kosten für alltägliche Reparaturen, die anfallen mögen, allerdings sind Sie nicht verantwortlich für umfangreiche Modernisierungen, wie etwa einen Umbau zur barrierefreien Wohnung. Die Kosten hierfür müssen dann nicht mehr Sie, sondern der Eigentümer der Immobilie, in diesem Fall die Kinder, tragen. Sind Sie nicht mehr Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, können Sie sich unter Umständen von hohen Zahlungsverpflichtungen befreien. Ebenso zahlen Sie keine Miete und können gewöhnlich wie bisher auch im Alter in ihrer angestammten Wohnung bleiben.

Übrigens müssen Kinder, deren Eltern ein Wohnrecht in der an sie übertragenen Immobilie haben, eine Übernahme derartiger Kosten nicht unbedingt als Nachteil empfinden. Zum einen erhalten Sie das Eigentum an der Immobilie, die sie später verwerten können. Und dazu kann ein Umbau oder eine Modernisierung den Wert der Immobilie auch noch deutlich erhöhen.

Leibrente
Die Leibrente ist prinzipiell eine spezielle Art des Verkaufs einer Immobilie. Ein Eigentümer verkauft seine Immobilie an einen Käufer, erhält aber den Verkaufserlös nicht in Form einer sofortigen Einmalzahlung, sondern in Form einer monatlichen Rente. Die monatliche Zahlung wird entweder für einen bestimmten Zeitrahmen oder auf Lebenszeit vereinbart. Wichtige Faktoren für die Höhe dieser „Rente“ sind der Immobilienwert und die weitere Lebenserwartung des Verkäufers. In der Regel wird für den ehemaligen Eigentümer auch ein lebenslanges Nießbrauch- oder Wohnrecht vertraglich festgeschrieben. Verstirbt der Verkäufer, kann der Käufer komplett über die Immobilie verfügen. Auch für den eventuellen Umzug des Verkäufers in ein Altersheim, kann eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Grundsätzlich bietet der Verkauf auf Leibrente Immobilieneigentümern in fortgeschrittenem Alter eine gewisse Planungssicherheit in Bezug auf ihre Altersvorsorge und zusätzliches monatliches Einkommen.
 
Umkehrhypothek
Im Kontext der Immobilienverrentung fällt auch oft der Begriff der „Umkehrhypothek“. Bei diesem Modell wird allerdings die Immobilie nicht sofort verkauft, im Prinzip handelt es sich um einen Kreditvertrag, bei dem sich die Bank eine Grundschuld für die Immobilie im Grundbuch eintragen lässt, um den Kredit abzusichern. Der Eigentümer beleiht seine Immobilie, die Bank zahlt im Gegenzug den Kreditbetrag in monatlichen Beträgen aus. Nach dem Ableben oder Auszug der Bewohner, oder im Fall einer Limitierung des Vertrags nach Ende der Laufzeit, wird die Immobilie verkauft und der Kredit mit dem Verkaufserlös abgelöst.

Eine Umkehrhypothek hat deutliche Vor- und Nachteile. Ob sie sich lohnt, hängt stark vom konkreten Einzelfall ab. Zu den Vorteilen gehört, dass eine Umkehrhypothek steuerfrei ist, es gibt zudem keine Zinsen noch Tilgungsraten. Auf der anderen Seite sind die gewährten Kreditbeträge verhältnismäßig gering. Weil die Rückzahlung des Kreditbetrages meist erst nach dem Ableben des Darlehensnehmers und dem darauffolgenden Verkauf der Immobilie erfolgt, geht die Bank ein gewisses Risiko ein und besteht auf einem Risikoabschlag bis zu 25 %, den sie vom Verkehrswert abzieht. Zusätzlich verringern Gebühren den Kreditbetrag.

Teilverkauf
Beim Teilverkauf einer Immobilie kaufen spezialisierte Anlageunternehmen Anteile an Immobilien von privaten Besitzern von Wohnimmobilien. Die verkauften Anteile reichen von 10 – 50 % der Immobilie, je nachdem, was im individuellen Fall vereinbart wird. Mit dem Verkäufer wird meist ein Nießbrauchrecht vereinbart, sodass er die Immobilie bis an sein Lebensende uneingeschränkt bewohnen kann. Das Unternehmen zahlt dem Teilverkäufer den anteiligen Kaufpreis aus und ist in der Folge stiller Teilhaber an der Immobilie. Im Gegenzug zahlt der Verkäufer dem Unternehmen ein Nutzungsentgelt. Dieses bewegt sich pro Jahr bei 3 % des ausgezahlten Betrages und kann sich im Lauf der Zeit erhöhen.

Durch einen Teilverkauf können Verkäufer tatsächlich relativ schnell über einen höheren Geldbetrag verfügen, falls die Immobilie für ein Anlageunternehmen interessant ist. Der Betrag ist im Prinzip frei verwendbar. Nimmt man den Teilverkauf allerdings vor, um die eigene Wohnung im Alter weiter zu bewohnen, wird man das Geld natürlich in diesem Sinne verwenden wollen. Teilverkäufe haben allerdings oft Schwachpunkte, weshalb solche Deals gründlich im Vorfeld geprüft werden sollten.
 
Maßnahmen – Altersgerechter Umbau
Was Sie tun müssen, damit Sie auch im Alter in Ihrer bisherigen Wohnung bleiben können, hängt natürlich sehr stark von den Eigenschaften und der Ausstattung Ihrer bestehenden Wohnung ab und auch von Ihren persönlichen Bedürfnissen, Vorlieben und Wünschen. Vor allem aber müssen Sie daran denken, dass Sie im Alter vielleicht nicht mehr so mobil sind wie früher. Wollen Sie weiter in Ihrer Wohnung bleiben, stellt sich daher notwendigerweise die Frage:

Kann Ihre Wohnung bei Bedarf altersgerecht und/oder barrierefrei gestaltet oder umgebaut werden?

Dabei sind unter anderem die folgenden Punkte wichtig:

  • Können z. B. Ihre Türen auf 90 cm Breite erweitert werden, falls Sie einen Rollator benötigen?
  • Sind bodengleiche Duschen möglich?
  • Können Sie einen Treppenlift in Ihre Wohnung einbauen lassen, falls erforderlich?
  • Haben Sie auch Ihre Waschmaschine/Trockner in Ihrer Wohnung? Oder können Sie diese aus dem Keller hochholen, sodass Sie leicht Zugang haben?
  • Kann auch der Hauseingang, der Weg zur Mülltonne oder zum Parkhaus barrierefrei gestaltet werden?


Und die zweite, ebenso wichtige Frage:
 
Verfügen Sie über die finanziellen Möglichkeiten oder Ressourcen für die erforderlichen Umbaumaßnahmen?

Sobald Sie etwas an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung ändern oder umbauen müssen, um es altersgerecht oder barrierefrei einzurichten, ist damit auch ein finanzieller Aufwand verbunden. Wie viel, das ist natürlich immer sehr individuell, je nachdem, was alles gemacht werden muss.

Hier einige Beispiele (Richtwerte, reale Kosten können natürlich abweichen)

  • Verbreiterung einer Türe (Wand und Sturz aus Mauerwerk), je ca. 700 €.
  • Soll es eine Schiebetüre mit Elektroantrieb sein, ca. 4.000 €.
  • Treppensitzlift: Gerade Treppe ca. 4.500, mit 90°-Kurve ca. 9.000 €.
  • Treppenrampe, je nach Material 200 – 900 €.
  • Barrierefreier Umbau des Bades: ca. 8.000 €.
  • Barrierefreie Küche: 1.500 €.


Oft werden zusätzlich viele kleine Einbauten benötigt, die sich ebenfalls summieren. Insgesamt können je nach Umfang der Maßnahmen durchaus niedrigere bis höhere fünfstellige Summen für einen barrierefreien Umbau anfallen.

 
Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen
Je nach Situation müssen Sie nicht für alle zu treffenden Maßnahmen oder komplett selbst aufkommen. Für manches können Sie unter Umständen einen Zuschuss oder eine Förderung bekommen, deshalb sollten Sie sich für den Fall des Falles darüber informieren. Zum Beispiel erteilen die Förderbank KfW, Gemeinden oder die Pflegekasse Zuschüsse. Sind Bewohner für einen Pflegegrad eingestuft, kann man von der Pflegekasse bis 4.000 € für den Einbau eines Treppenlifts bekommen. Die KfW erteilt Investitionszuschüsse bis zu 6.250 € für barrierereduzierende Maßnahmen. Was Sie in welcher Höhe beantragen können, können Sie unter anderem bei sogenannten Wohnberatungsstellen in Erfahrung bringen, die oft lokale oder regionale Dienststellen betreiben und die bei Fragen zum Wohnen im Alter, bei Behinderungen, Pflegebedarf etc. Auskunft erteilen.

Häusliche Pflege
Leider bringt das Alter für den ein oder anderen nicht nur etwas eingeschränkte Mobilität mit sich, sondern unter Umständen auch echte Pflegebedürftigkeit. Wer pflegebedürftig ist und weiter zu Hause wohnen möchte, muss dem Rechnung tragen. Vielleicht können Familienmitglieder vieles übernehmen. Doch oft ist das nicht ausreichend und es braucht professionelle Pflegehilfe.

Hierzu sollten Sie beizeiten prüfen, ob es hierfür geeignete Anbieter in Ihrer Nähe gibt, deren Leistungen und Konditionen etc. Klären Sie ebenfalls frühzeitig ab, ob und inwieweit Ihre Versicherung Leistungen des Pflegedienstes übernehmen wird.

Umziehen im Alter?
Oftmals ist es nicht möglich, im Alter weiterhin in der angestammten Wohnung zu bleiben – oder man wünscht sich sogar einen Umzug. Werfen wir daher einen Blick auf die verschiedenen Möglichkeiten, wohin man umziehen kann und was es dabei jeweils zu bedenken gibt.

Optionen und Umsetzungsmöglichkeiten

1. Kauf einer altersgerechten Immobilie
Wer finanziell die Möglichkeiten hat, kann sich natürlich ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, die den eigenen Bedürfnissen nahekommt. Alternativ könnte auch der Bau einer neuen Immobilie, die man dann selbst bezieht, in Frage kommen.

Allerdings haben viele das nötige Kleingeld für den Kauf einer Immobilie nicht so einfach verfügbar. Oft aber lässt sich doch einiges machen. Wenn etwas Eigenkapital vorhanden ist, gewähren manche Geldinstitute auch Senioren Kredite. Oder, es ist möglich die bisherige Immobilie zu verkaufen und damit ausreichend Kapital für den Kauf eines neuen Hauses oder einer Wohnung zu schöpfen. (Lesen Sie dazu auch meinen Artikel „Altes Haus verkaufen – neues Haus kaufen“).

Der Vorteil beim Kauf einer Immobilie oder beim Bau einer neuen ist natürlich, dass Sie selbst in hohem Maße über die Ausstattung und auch den Ort Ihrer künftigen Wohnstatt bestimmen können. So können Sie bei der Wahl auch gleich entsprechend Wert darauf legen, dass die Immobilie entsprechend altersgerecht gestaltet ist, zum Beispiel ausreichend barrierefrei etc.

2. Mieten einer altersgerechten Wohnung
Natürlich kann man auch die Option bedenken, sich eine Wohnung zu mieten, die den eigenen Bedürfnissen im Alter entspricht und dorthin umziehen. Problematisch könnte es möglicherweise damit werden, überhaupt eine passende Mietwohnung auf dem Markt zu finden. Oder vom Vermieter die Erlaubnis zu erhalten, diese z. B. barrierefrei zu gestalten oder umzubauen, falls eine gefundene Wohnung nicht bereits die optimalen Voraussetzungen bietet.

3. Mehrgenerationenhaus bzw. Mehrgenerationenwohnen
Für ältere Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, eignet sich eventuell das sogenannte Mehrgenerationenwohnen. Hierbei wohnen jüngere und ältere Menschen nah beieinander oder auch in einem Haus, jedoch in verschiedenen jeweils eigenen Wohnungen und unterstützen sich gegenseitig. Ein geläufiges Bild davon ist etwa die jüngere Familie, die für eine ältere Familie einkaufen geht, während diese auf die Kinder aufpasst. Wer das Gemeinschaftsgefühl und die Nähe zu den Nachbarn mag, für den ist diese Wohnform für das Alter eine echte Option.

Häufig finden sich die Teilnehmer für ein Mehrgenerationenhaus privat zusammen, staatlich geförderte Projekte gibt es hier aber auch. Speziell bei staatlich geförderten Projekten ist der Bedarf an altersgerechten Ausstattungen bzw. barrierefreiem Wohnen oft schon mitbedacht.

4. Senioren-Wohngemeinschaft
Während beim Mehrgenerationenwohnen die Wohnungen der einzelnen Teilnehmer gewöhnlich komplett getrennt sind, teilen sich die Bewohner einer Senioren-WG meist zumindest Küche und Wohnzimmer. Die Wohnung wird insgesamt gemeinsam angemietet, die Gemeinschaftsräume werden zusammen genutzt und jeder hat ein eigenes Zimmer als Rückzugsort. Diese Wohnform bietet dauerhaft Gesellschaft und Austausch mit den Mitbewohnern, verlangt aber unter Umständen auch ein hohes Maß an Toleranz gegenüber den Mitbewohnern, gerade in Phasen längerer Krankheit oder auch dauerhafter Pflegebedürftigkeit.

5. Betreutes Wohnen
Beim betreuten Wohnen finden Menschen je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Unterstützung. Meist werden dazu in Wohnanlagen barrierearme bis hin zu rollstuhlgerechten Wohnungen angeboten, die auch ein gutes Umfeld für nachbarschaftliches Miteinander bieten. Gewöhnlich hat jeder Bewohner seine eigene Wohnung, lebt dort unabhängig und versorgt sich selbst. Beim betreuten Wohnen ist damit generell keine Rundumversorgung vorgesehen, jedoch sind mitunter umfangreiche Dienstleistungen möglich, denn manche Wohnanlagen sind zum Beispiel auch direkt an ein Pflegeheim angeschlossen, womit umfangreichere Pflegeleistungen möglich werden. Was „Betreutes Wohnen“ in einer konkreten Wohnanlage bietet und was man benötigt, sollte man am besten bereits im Vorfeld vollständig abklären.

6. Altenheim
Ein Altenheim ist grundlegend gedacht als die Rundumversorgung im Alter, was auch die eigenen Angehörigen entlastet. Man bewohnt für gewöhnlich sein eigenes Zimmer, hat aber rund um die Uhr qualifizierte Ansprechpartner in der Nähe, wobei die Führung des Haushalts durch das Einrichtungspersonal übernommen wird. Bei Pflegebedürftigkeit ist entsprechendes Fachpersonal da. Außerdem sind immer unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten geboten, man hat andere Senioren und Seniorinnen um sich, manche Pflegeheime sorgen auch für ein Angebot an gemeinsamen Aktivitäten. Wer seine alten Tage im Altenheim verbringen möchte, tut aber ebenfalls gut daran, sich möglichst früh die verschiedenen Möglichkeiten und Häuser anzuschauen. Denn die Wartelisten für Pflege- bzw. Altenheime sind unter Umständen ziemlich lang. Und die Bandbreite mag groß und möglicherweise auch die Qualität der verschiedenen Häuser mag durchaus unterschiedlich sein.

Umziehen im Alter – Finanzierung
Sobald Sie eine Änderung der bestehenden Verhältnisse benötigen, wie etwa einen Umzug, kommen auch zusätzliche finanzielle Belastungen auf Sie zu, abhängig vom individuellen Fall in geringerem oder auch in größerem Ausmaß. Wie oben dargelegt, ist das aber auch der Fall, wenn Sie in Ihrer bisherigen Wohnung bleiben, diese aber fürs Alter gestalten müssen.

Für die Finanzierung eines Umzugs im Alter müssen Sie also die nötigen finanziellen Grundlagen schaffen, je nachdem in welcher Größenordnung das für Ihre Wünsche und Bedürfnisse erforderlich sein wird. Der Finanzbedarf kann je nach der gewählten Variante sehr unterschiedlich sein.

Der Umzug in ein Mehrgenerationenhaus oder in eine Senioren-Wohngemeinschaft lässt sich möglicherweise ziemlich geldsparend arrangieren. Auch wenn sie eine bezahlbare Mietwohnung fürs Alter finden und sich weiter selbst versorgen können, müssen die Kosten nicht unbedingt sehr hoch werden.

Sobald Sie aber in ein Altenheim umziehen oder betreutes Wohnen o. ä. nutzen und die Leistungen die gewöhnlich unterstützten Leistungen Ihrer Pflegeversicherung überschreiten, können die Kosten hoch werden.

In vielen Fällen verfügen Senioren nicht direkt über die Mittel, ihren Altersaufenthalt ausreichend zu finanzieren. Manchmal können die Kinder finanziell unter die Arme greifen, manchmal aber auch nicht. Oft wird es dann nötig, diejenige finanzielle Ressource anzugreifen, die tatsächlich noch vorhanden ist: Die Immobilie, die man bisher bewohnt hat.

Hier gibt es dann grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Die Immobilie vermieten
In diesem Fall bleibt man weiterhin Eigentümer der Immobilie und kann über die monatlichen Mieteinnahmen eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Wenn die gesamten Einnahmen wie Rente plus Mieteinnahmen etc. ausreichen, um den Aufenthalt in der neuen Wohnumgebung zu finanzieren – prima.

2. Die Immobilie verkaufen
Der Verkauf einer Immobilie setzt normalerweise einen größeren finanziellen Betrag frei, den Sie dann zunächst einmal zur Verfügung haben, es sei denn Sie haben noch weitere finanzielle Verpflichtungen wie laufende Kredite o. a. Wichtig ist dann, die nun verfügbaren Ressourcen so zu planen bzw. zu verwenden, dass sie langfristig ausreichen, um das Wohnen und Leben in der neuen Wohnumgebung langfristig zu finanzieren. Sie sollten sich in diesem Zusammenhang auch nicht scheuen, den Rat eines kompetenten Finanzberaters einzuholen.

Falls Sie jetzt in München und Umgebung wohnen und Ihre Immobilie aufgrund eines Umzugs für altersgerechtes Wohnen verkaufen möchten, können Sie sich gerne an Immobilienmakler Rainer Fischer in München wenden. Er beratet Sie gerne für Ihren Immobilienverkauf.

 

Quelle: fischer-immobilien-muenchen.de