Grundsteuerreform 2022: Das müssen Sie wissen!

Grundsteuerreform_2022

Das Wichtigste auf einen Blick: 

1. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist von dem 31. 10. 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert worden.

2. Die Grundsteuerreform betrifft Eigentümer/innen von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

3. Die Grundsteuererklärung muss elektronisch eingereicht werden.

4. Wer die Daten selbst übermitteln möchte, kann die bundesweite Steuer-Plattform "Elster" verwenden. 

5. Privatpersonen mit Standard-Besitzverhältnissen (Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnung oder unbebautes Grundstück) können die Plattform "Grundsteuererklärung für Privateigentum" verwenden.

6. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 fällig.

Weiterlesen, damit Sie alles zur Grundsteuerreform 2022 wissen.

Was wird alles bei der Grundsteuer besteuert?

Aufgrund der Tatsache, dass bei der Grundsteuer der vorhandene Grundbesitz besteuert wird, zählt die Grundsteuer zu den Objektsteuern. Je ein Viertel des Jahresbeitrages werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Eine jährliche Zahlung ist mittels eines Antrags realisierbar. 

Insgesamt wird bei der Grundsteuer Folgendes besteuert:

• Einfamilienhäuser

• Zweifamilienhäuser

• Wohnungseigentum (insbesondere die Eigentumswohnung)

• Teileigentum

• Mietwohngrundstücke

• Geschäftsgrundstücke

• Gemischt genutzte Grundstücke

• (Sonstige) bebaute Grundstücke

• Unbebaute Grundstücke


 Die Einnahmen, welche durch die Grundsteuerabgaben erzielt werden, gehen ausschließlich an die Städte und Gemeinden. Im Jahr 2021 betrug die Höhe der Einnahmen aus der Grundsteuer in Deutschland ca. 15 Milliarden Euro (Rudnicka, 2022, Abschnitt 1), womit die Grundsteuer zu den relevantesten Einnahmequellen der Gemeinden gehört. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen zum Beispiel in die örtliche Infrastruktur (Straßen etc.) und die Bildungs- und Betreuungsangebote (Kitas, Schulen etc.).

Was muss bei der Grundsteuererklärung angegeben werden und was nicht?

Für die Grundsteuererklärung benötigen Sie vor allem folgende Angaben:

• Größe des Grundstücks

• Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück

• Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück

• Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks

• Bodenrichtwert

• Genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)

• Wohnfläche

• Anzahl der Garagenstellplätze

• Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer und deren Anteile am Eigentum (Bundesministerium der Finanzen, 2022, Abschnitt 20).

Merke: Kellerräume, Waschküchen und Heizungsräume und Dachböden gehören nicht zur Wohnfläche und müssen demnach dort auch nicht angegeben werden.

Wintergärten, Schwimmbäder, Balkone, Terrassen und Dachgärten hingegen schon.

Grundsteuer

Wie und wann wird die neue Grundsteuererklärung eingereicht?

Es ist verpflichtet, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis Ende Januar 2023 an das Finanzamt zu transferieren. Das geht beispielsweise über die Steuerplattform ELSTER, wofür Sie oder Ihre Angehörigen registriert sein müssen, denn auch Angehörige dürfen Ihre Erklärung für Sie übermitteln.

 Privatpersonen mit Standard-Besitzverhältnissen (Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnung oder unbebautes Grundstück) können die Plattform "Grundsteuererklärung für Privateigentum" verwenden, welche einen vereinfachten Transfer verspricht.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Das derzeitige Bewertungssystem der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes (im Grundbuch verankert) im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Demnach werden gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Vor allem die divergente Entwicklung der Grundstück- und Gebäudewerten von den östlichen und westlichen Teilen Deutschlands ist ein ausschlaggebender Faktor für die Reform, da es dadurch zur steuerlichen Ungleichbehandlung kommt. Dies soll durch die Grundsteuerreform behoben werden.

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

Durch die Grundsteuerreform 2022 werden die Vorgaben und die damit verbundenen Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 10. April 2018 umgesetzt. Somit haben die Gemeinden das Recht ab Januar 2025 sowohl auf unbebaute als auch auf baureife Grundstücke einen sogenannten erhöhten „Hebesatz“ (der Prozentsatz, mit welchem der Messbetrag der Steuer vervielfältigt wird, um die Gewerbesteuerhöhe zu bestimmen) zu veranlassen, solange es aus städtebaulicher Sicht begründet ist. 

Den Ländern wurde auch das Recht eingeräumt, bei der Grundsteuer eigene, landesrechtliche Regelungen anzuordnen, wovon Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht haben.

Das Saarland und Sachsen wenden das Bundesmodell an, haben jedoch vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen definiert.


Grundsteuerreform

Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 fällig. Diese Frist gilt auch für die Grundsteuer, welche auf dem abweichenden Landesrecht basiert.  Wie hoch künftig die neue Grundsteuer sein wird, kann noch nicht deklariert werden, da zuerst Wertbestimmung der Grundstücke vollendet werden muss. Die exakte Feststellung der neuen Grundsteuerhöhe bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen wird voraussichtlich erst im Herbst 2024 möglich sein und.  bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf die aktuelle Weise erhoben. 

Wie wird die neue Grundsteuer künftig berechnet?

Auch in Zukunft findet die Berechnung der Grundsteuer in drei Schritten statt: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.


Schritt 1

Die Berechnung des Grundsteuerwerts basiert maßgeblich auf dem Bodenrichtwert, der Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete (vor allem Mietniveaustufe) der Grundstücksfläche, der Grundstücksart und dem Gebäudealter.


Schritt 2:

Die Steuermesszahl (ein relevanter Faktor für die Grundsteuerberechnung) wird auf ca. 1/10 des vorherigen Wertes gesenkt. Damit sollen die aktuellen Ungleichheiten der Wertsteigerungen, welche durch fehlende Wertaktualisierung seit dem Jahr 1935 bzw.1964 entstanden sind, ausgeglichen werden. Als Beispiel:  Für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) ändert sich der Faktor von 0,35 Prozent auf 0,031 Prozent.


Schritt 3:

Nun können die Hebesätze durch die Gemeinden, bei denen sich das Grundsteueraufkommen durch die Neubewertung verändert, jeweils so angepasst werden, dass ihr Grundsteueraufkommen insgesamt keine enorme Veränderung aufweist (Bundesministerium der Finanzen, 2022, Abschnitt 7).

Sie haben Fragen zu Ihrer Grundsteuererklärung oder benötigen Hilfe?

Melden Sie sich gerne bei uns.

Quellenverzeichnis:

Bundesministerium der Finanzen (2022, 13. Oktober). Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten. Bundesfinanzministerium. Hervorgerufen unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html.  19/10/22.

Rudnicka, J. (2022, 13. Mai) Steuereinnahmen aus der Grundsteuer in Deutschland bis 2021. Statista. Hervorgerufen unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/830404/umfrage/einnahmen-aus-der-grundsteuer/#:~:text=Im%20Jahr%202021%20betrugen%20die,rund%2014%2C57%20Milliarden%20Euro. 19/10/22

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