Das Wichtigste auf einen Blick:
1. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist von dem 31. 10. 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert worden.
2. Die Grundsteuerreform betrifft Eigentümer/innen von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
3. Die Grundsteuererklärung muss elektronisch eingereicht werden.
4. Wer die Daten selbst übermitteln möchte, kann die bundesweite Steuer-Plattform "Elster" verwenden.
5. Privatpersonen mit Standard-Besitzverhältnissen (Ein- oder Zweifamilienhaus, Wohnung oder unbebautes Grundstück) können die Plattform "Grundsteuererklärung für Privateigentum" verwenden.
6. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 fällig.
Weiterlesen, damit Sie alles zur Grundsteuerreform 2022 wissen.